03.06.2014 - Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

In diesem Artikel haben wir für Sie einige wichtige Gesetzesänderungen zusammengetragen, die für Online-Versandhändler im Konsumenten-Bereich (B2C) wichtig sind. Darüber hinaus können Sie auch die kommenden Muster zur Widerrufsbelehrung sowie das neue Muster-Widerrufsformular herunterladen. Die gesetzlichen Änderungen gelten ab 13.6.2014, 00:00 Uhr. Es gibt keine Übergangsfristen, d. h. Bestellungen, die bis zum 12.6.2014 um 23:59 Uhr eingehen, werden nach den alten Gesetzen behandelt.
Als Anbieter Ihres E-Shops möchten wir Sie auf die kommenden Änderungen der Gesetzeslage aufmerksam machen. Dabei sollen und dürfen wir keine Rechtsberatung machen. Unsere Empfehlungen basieren auf öffentlichen Informationen, die wir als zuverlässig erachten, für die wir aber keine Gewähr übernehmen. Für die Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Informationen können wir nicht garantieren.

Was ist ein wirksamer Widerruf?

Möchte der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, gilt es zunächst zu prüfen, ob er das Widerrufsrecht wirksam ausgeführt hat. Neu ist, dass Ihr Kunde beim Widerruf nicht mehr an die Textform gebunden ist, sondern auch zum Telefon greifen kann. Er muss seinen Widerruf aber eindeutig erklären. Formulierungen wie "Ich habe eine Rücksendung" reichen nicht aus, da nicht klar hervorgeht, ob sich der Verbraucher vom Vertrag lösen möchte, oder nur das Gewährleistungsrecht geltend macht. Auch wird eine kommentarlose Rücksendung der Ware nicht mehr zulässig sein.

Um den Widerruf eindeutig zu erklären, kann der Verbraucher seine Widerrufserklärung zum Beispiel per E-Mail senden, das neue Widerrufsformular in das Paket legen, oder auch "Widerruf" auf das Paket schreiben. 

Widerrufsrecht

Anpassung der Widerrufsbelehrung

Zum 13.6.2014 sind zwei Dinge zum Thema "Widerruf" zu beachten:

  1. Widerrufsbelehrungen müssen eventuell textlich angepasst werden
  2. Ein neues Muster-Widerrufsformular muss den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.

Widerrufsbelehrung und Muster-Formular müssen den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. als Anhang der Bestell-Bestätigungs-E-Mail, übermittelt werden.

Das neue Muster für die Widerrufsbelehrung haben wir für Sie zum Download bereit gestellt. Verschiedene Ziffern ([1], [2] etc.) markieren die Stellen, die individualisierbar sind. Textbausteine für die einzelnen Absätze sind in den Gestaltungshinweisen angegeben. Wenn es mehr als einen Textbaustein gibt (a), b), c) etc.) wählen Sie bitte den zu Ihrem Handel passenden aus; Kombinationen sind teilweise nicht möglich.
Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht für bestimmte Waren, z. B. individuell zusammengestellte Produkte, Maßanfertigungen oder versiegelte Ware, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind. Für digitale Inhalte gibt es gesonderte Bestimmungen, die wir auf Anfrage gerne näher ausführen.

Muster-Widerrufsformular

Ein neues, einheitliches Formular soll dabei helfen, dass Ihr Kunde seinen Widerruf eindeutig erklärt. Ihre Aufgabe ist es, bei Abgabe der Bestellung über die Existenz des neuen Widerrufsformulars zu informieren. Eine praktikable Lösung ist zum Beispiel, das Formular unterhalb der Widerrufsbelehrung zu platzieren, damit der Verbraucher beides in einem Dokument enthält. 
Ergänzend können Sie Ihren Kunden auch ein Online-Formular für die Erklärung des Widerrufs anbieten. Dies ist mit dem Formulargenerator von ACANTAS leicht möglich. Wenn Sie ein solches Formular anbieten und dieses auch genutzt wird, müssen Sie dem Verbraucher den Eingang des Widerrufs unverzüglich per E-Mail bestätigen.

Hin- und Rücksendekosten

Ab dem 13.6.2014 tragen Verbraucher im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten, sofern sie darauf hingewiesen wurden. Hierbei reicht eine schlichte Information im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Die Versandkosten im Rahmen der Online-Bestellung müssen im Falle eines Widerrufs weiterhin vom Händler erstattet werden. Allerdings nur in Höhe der jeweils günstigsten Standardlieferung. Kosten für Express- oder Overnightsendungen müssen nicht erstattet werden.

Informationspflichten

Identität des Unternehmens

Als Online-Händler müssen Sie im Impressum Angaben zur Ihrer Identität machen. Neu hinzu kommt ab 13.6.2014 die Angabe einer Telefonnummer. Zusammengefasst sind dies die wichtigsten Angaben im Impressum:
  • Handelsname
  • Anschrift
  • Handelsregister mit entsprechender Registernummer
  • Telefonnummer (Pflicht ab 13.6.2014)
  • E-Mail-Adresse 
  • ggf. Telefax,
  • ggf. Anschrift des Unternehmens, in dessen Auftrag Sie handeln

Lieferzeit und Lieferbedingungen

Der Verbraucher hat Anspruch auf eine konkrete Aussage, wann er mit der Ware oder Dienstleistung rechnen kann. Im Gesetz wird hier von einem "Termin" gesprochen, der aber - auch nach neuem Recht - nicht als fixes Datum zu verstehen ist. Vielmehr geht es darum, eine konkrete Lieferzeit zu nennen. Damit ist der Zeitraum zwischen Abgabe der Bestellung und Lieferung gemeint. Eine zulässige Formulierung ist: "Lieferzeit ca. 2 bis 5 Tage"

Übrigens ist es nicht zulässig, lediglich eine Aussage zur "Versandbereitschaft" zu treffen, z. B. "Versandbereit in 5 Tagen".

Versandkosten

Die Versandkosten müssen spätestens auf der Bestellseite in ihrer konkreten Höhe angegeben werden. Bei Produktdetailseiten ist es weiterhin ausreichend, auf eine Versandkostenübersicht zu verlinken, die die Versandkosten je nach Empfängerstandort aufführt. Gängig ist hierbei die Formulierung "inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten", die auch weiterhin verwendet werden kann. Wenn die Versandkosten "vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können", müssen Sie als Händler zunächst keine konkreten Versandkosten angeben. Hier reicht eine Information, dass überhaupt Versandkosten anfallen. 

Aber in allen Fällen gilt: Spätestens, nachdem im Bestellprozess die Adressdaten des Kunden eingegeben wurden, müssen die konkreten Versandkosten ausgewiesen werden.

Zahlungsbedingungen und Kosten für die Zahlart

Bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Verbraucher neben dem Zahlungszeitpunkt auch über die angebotenen Zahlungsarten inklusive möglicher Zuschläge informiert werden. Wichtig ist: Zuschläge sind nur dann zulässig, sofern zusätzlich eine kostenlose, gängige und zumutbare Zahlungsart angeboten wird. Gängig und zumutbar sind zum Beispiel Rechnung oder Lastschrift. Auf Vorkasse und Sofortüberweisung trifft das nicht zu. 

Gewährleistung

Ab dem 13.6.2014 müssen Sie Ihre Kunden explizit über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren, zum Beispiel so: "Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte." Einen solchen Hinweis können Sie auf der Produktdetailseite, in Ihren AGB oder auf einer eigens eingerichteten Kunden-Informationsseite bringen.

Kunden-Hotline

Künftig werden kostenpflichtige Telefonnummern für Bestandskunden verboten. Das bedeutet, dass ein Händler nicht daran verdienen darf, wenn sein Kunde bezüglich eines Produkts zu ihm Kontakt aufnimmt. Ein Kunde darf für seinen Anruf nicht mehr bezahlen als "das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes", also z. B. die Festnetz- oder Mobilfunkgebühren.

Welche Arten von Rufnummern sind zulässig?
  • Entgeltfreie Rufnummern
  • ortsgebundene Rufnummern
  • Rufnummern für mobile Dienste (015, 016, 017)
  • persönliche Rufnummern (0700)
  • nationale Teilnehmerrufnummern 
  • Rufnummern für Service-Dienste, wenn von jenem Anbieter kein Entgelt an den Händler abgeführt wird.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen

Sollten Sie kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Garantieverlängerungen oder Versicherungen anbieten, dürfen diese im Bestellvorgang nicht vorangekreuzt sein. Das war zwar schon länger unzulässig, ist aber ab dem 13.06.2014 fest im BGB verankert.

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